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02.03.2015

MEEDIA

Kachelmann-Rekordklage gegen Springer: die Fakten und Risiken im Millionen-Poker



Es ist ein Fall, der Prozessgeschichte schreiben könnte: Jörg Kachelmann verlangt für die Berichterstattung über sein Strafverfahren Schmerzensgeld von Bild, Bunte und Focus. Es geht um die Rekordhöhe von insgesamt 3,25 Millionen Euro. Vergangene Woche fand in Köln die erste Verhandlung im Fall Springer statt. MEEDIA hat mit einem Rechtsexperten über die Hintergründe gesprochen – und über die Risiken auf beiden Seiten.

Von Marvin Schade

„Bei Sex und Prominenz bist Du auch immer dabei, was?“, ruft ein Boulevardreporter dem Kollegen eines anderen Mediums zur Begrüßung zu. „Und heute gibt es sogar beides auf einmal.“ Sie stehen im Landgericht Köln. Hier klagt Jörg Kachelmann unter anderem gegen Bild und Bild.de auf Schmerzensgeld, eben weil er über solche Spitzen nicht lachen kann. 2011 sprach man ihn vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Jetzt wehrt er sich gegen eine flächendeckende Berichterstattung vor, während und nach dem sich über acht Monate ziehenden Strafprozess. Er sieht durch die Berichterstattung über zahlreiche Details aus seinem Intimleben seine Persönlichkeitsrechte in irreparabler Weise verletzt. Aber Kachelmann klagt nicht gegen alle Medien, die darüber berichtet haben, sondern gegen zwei große Verlagshäuser, von denen er sich systematisch verfolgt und im Ruf beschädigt sieht: Springer mit seiner Bild-Streitmacht sowie Burda mit Bunte und Focus.

Der Wettermann fordert 2,25 Millionen Euro allein von Bild und Bild.de, weil eine Medienkampagne gegen ihn stattgefunden habe, weil er sich habe Schmähkritiken aussetzen müssen, weil er in den Veröffentlichungen intimer Details seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Die Aussichten auf Geldentschädigung scheinen nicht schlecht. Doch von Beginn an beschäftigt Prozessbeobachter auch die Frage, inwiefern Kachelmann den geforderten und für deutsches Recht astronomischen Streitwert in Millionenhöhe durchsetzen kann, und was am Ende davon bei ihm im Erfolgsfalle hängen bliebe. Kann Kachelmann durch seinen Rachezug gegen Springer und Burda reich werden? Experten sind da eher skeptisch.
Richter sehen nicht alle Vorwürfe von Kachelmann bestätigt

Kachelmann will zwar allein von Springer 2,25 Millionen Euro Schadensersatz sehen (auch ohne die Forderungen gegenüber Burda die höchste Forderung in der Mediengeschichte). Es ist aber ein Anspruch, der auch nach Einschätzung der Richter wohl bei weitem nicht geltend gemacht werden kann. Denn das Gericht hält einige der vorgebrachten Vorwürfe für nicht überzeugend. So konnten die Richter in der Berichterstattung von Bild, Focus und Bunte keine gemeinsame Medienkampagne erkennen. Und auch beanstandete Schmähkritiken seien wohl zulässig gewesen. Kachelmanns Preis drücken könnte auch, dass sein Anwalt Ralf Höcker bisher zwar vereinzelt gegen die Berichterstattung vorgegangen ist, im Falle der Bild-Medien jedoch – aufgrund des hohen Kostenrisikos für seinen Mandanten, wie er erläuterte – in keinem der Fälle eine Gegendarstellung beantragt hat.

MEEDIA hat mit dem Medienrechtsexperten Dirk-Hagen Macioszek gesprochen und sich eine Prozesskostenrisikoberechnung erstellen lassen, um verschiedene Szenarien durchzurechnen. So kann in etwa definiert werden, wer nach dem Verfahren welche Kosten zu tragen hat. Nicht einberechnet sind etwa gesonderte Honorarvereinbarungen (beispielsweise zwischen Kachelmann und seinem Anwalt).
Prozess kostet rund 80.000 Euro

Ob sich die Streitparteien in den kommenden Wochen vergleichen oder nicht: Der Prozess dürfte in der ersten Instanz des Landgerichts rund 80.000 Euro kosten.

Interessant wird, wie sich die Kosten im Falle eines Vergleiches verteilen. In diesem Fall lägen die Kosten für Anwälte – unabhängig der Vergleichssumme – rund 10.000 Euro höher. Sinken hingegen würden die Gerichtskosten, da ein Urteil entfällt. Bei einem Urteilsspruch bekämen die Rechtsvertreter rund 25.000 an Anwaltsgebühren. Offen bleibt, wie die Parteien im Vergleichsfall die Gesamtkosten aufteilen – und was in jedem Fall Kachelmann seinem Anwalt an Honorar zahlen müsste.

Dieser Posten dürfte Kachelmanns möglicherweise gerichtlich erstrittenes Geld nochmals um eine beachtliche Summe minimieren. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Höcker abrechnen könnte. Beispielsweise könnte er mit seinem Mandanten einen prozentualen Anteil an der erstrittenen Summe vereinbart haben. Auch eine Abrechnung nach Stunden wäre möglich. Ein nicht unüblicher Stundensatz: 500 Euro. Bei einer Rechnung von (nur) 150 Stunden, läge alleine dieses Honorar bei zusätzlichen 75.000 Euro.

Für Kachelmanns Bilanz wird dann entscheidend, wie viel sein Anwalt für ihn erstreitet, erklärt Medienanwalt Dirk-Hagen Macioszek im Gespräch mit MEEDIA. Er bezeichnet den genannten Streitwert gegenüber den Springer-Medien als „überzogen“. Der hohe Ansatz berge auch Risiken, so Macioszek. „Je geringer am Ende die Summe ausfällt, desto mehr könnte Herr Kachelmann am Ende an den Prozesskosten beteiligt werden.“
Vergleich: Wie viel ist Springer im Eventualfall die Vermeidung eines Urteils wert?

Bedeutet: Bei einem Urteil von 500.000 Euro – diese Summe hält der Experte für durchaus denkbar, falls das Gericht in wesentlichen Punkt der Einlassung von Anwalt Höcker folgt – bekäme Kachelmann etwa 22 Prozent des Streitwertes. Bedeutet im Umkehrschluss: Er könnte 78 Prozent der Verfahrenskosten tragen müssen. Kachelmann bekäme also 426.300 Euro heraus. Abgezogen werden müssen dann noch extra vereinbartes Anwaltshonorar. Bei oben genannter Zahl blieben dem Kläger 351.300 Euro. Immer noch eine hohe Summe, jedoch weit entfernt von der Millionenforderung.

Für Axel Springer stellt sich vor allem folgende Frage: Ist man bereit, ein Urteil in Kauf zu nehmen, das nicht nur Einfluss auf die Pressefreiheit hätte, sondern in späteren Verhandlungen auch als Präzedenzurteil Beachtung finden würde? Oder ist der Konzern für die Vermeidung eines Urteils bereit, Kachelmann mehr Geld zu zahlen? „Diese Situation könnte einen Vergleichswert nach oben beeinflussen“, erklärt Macioszek. Im Gegenzug würden die Anwälte des Verlagshauses wohl darauf drängen, dass über die Details einer außergerichtlichen Einigung und die tatsächlich erzielte Summe von den Parteien Stillschweigen vereinbart würde.

Denn unterhalb des zu erwartenden Urteils wird man seitens Kachelmanns einem Vergleich wohl nicht zustimmen. „Angesichts der zu erwartenden Kosten bliebe zu wenig Geld übrig“, schätzt der Experte. Außerdem scheint es im Streit mit Deutschlands größtem Medienhaus auch um Symbole zu gehen. Oft bezieht sich Kachelmanns Anwalt Höcker auf die bisherige Rekordsumme von 400.000 Euro (damals im Fall von Schweden-Prinzessin Madeleine) oder erwähnt das „höchste in Deutschland jemals eingeklagte Schmerzensgeld“. Macioszek bestätigt: „Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Aufmerksamkeit.“ Für Kachelmann und seinen Rechtsbeistand geht es auch darum: einen Meilenstein in der Geschichte der Medienprozesse zu markieren.

http://meedia.de/2015/03/02/kachelmann-rekordklage-gegen-springer-die-fakten-hinter-dem-millionen-poker/



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