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Finanzen + Versicherungen

Finanzen 
Dienstag, 23.01.2018

Erben und Vererben von Graumarktanlagen: Attraktives Geschäftsfeld für kompetente Finanzberater

Ergänzende, für den Vererbungsvorgang wichtige Anmerkungen zu den häufigsten Graumarktangeboten

Auch bei der Beratung zur Vererbung bestehen Aufklärungspflichten. Der Erbe muss erfahren, welche Risiken und Chancen die ererbte Anlage besitzt. Der Erblasser muss entsprechend aufgeklärt sein, weil er noch zu Lebezeiten die Möglichkeit hat, durch Umstellungen in seinem Vermögen und durch die Gestaltung des Testaments Vererbungsprobleme zu vermeiden oder zu lindern.

Finanzberater, die sich für dieses interessante Geschäftsfeld interessieren, müssen darauf vorbereitet sein, dass die Beratung zum Erben und Vererben die Stärken und die Schwächen der einzelnen Anlagen schonungslos aufdeckt.

Basiswissen zum Erben und Vererben

Wer in diesem Geschäftsfeld tätig werden will, der muss nicht Jurist oder Steuerberater sein. Um mit dem Thema überhaupt umgehen zu können, benötigt der Finanzberater jedoch juristisches und steuerliches Basiswissen, das er aber nur dann einsetzen sollte, wenn er damit die Privilegien der Rechtsanwälte und Steuerberater bezüglich der juristischen und steuerlichen Beratung nicht außer Kraft setzt. Mit der Beratung zu den spezifischen Anlagebedingungen bleibt dem Finanzberater ein ausreichendes Betätigungsfeld.

Intransparenz und Nachlassverbindlichkeiten - Zahlungspflichten aus Sparverträgen

Die Intransparenz von Anlageprodukten schafft Anlagerisiken. Aus Unternehmensbeteiligungen können Zahlungspflichten entstehen, die weit über den Wert des Erbes hinausgehen und Erben in finanzielle Probleme bringen können. Bei den Graumarktprodukten mit schuldrechtlichem Charakter kann es "nur" zu Totalverlusten kommen.

Details zu den Graumarktprodukten unter dem Aspekt der Vererbung

Während die klassischen Altersvorsorgeanlagen in Aktien, Renten, Investmentfonds, Kontoanlagen, Lebensversicherungen und, manchmal allerdings deutlich eingeschränkt, auch in Immobilien beim Erben und Vererben in beinahe jeder Beziehung unproblematisch sind, bestehen bei allen Graumarktanlagen erhebliche Einschränkungen.

Sparplangestaltungen und Edelmetallanlagen

Wenn der Erblasser im Rahmen eines Sparvertrages Zahlungsverpflichtungen übernommen hat, dann erbt der Erbe auch diese Verpflichtung. Die weit verbreiteten Zukunftsängste haben Angebote zur Anlage in Edelmetallen, oft auch als Sparplan attraktiv gemacht. Auch deren Vererbung kann Probleme verursachen.

Beratungsverlauf - Tipps und Hinweise

Kundenanalyse, Vermögensaufstellung und Aufklärung des Anlegers/Erblassers ähneln dem Vorgehen bei der Anlageberatung. Die erbschaftsrechtliche und -steuerliche Beratung ist Aufgabe von Rechtsanwalt und Steuerberater. Moderation und Organisation liegen beim Finanzberater.

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Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.

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