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Finanzen + Versicherungen

Krankenversicherung 
Mittwoch, 18.07.2018

Treuhänder-Streit in der PKV: Urteile basieren auf falscher Analogie

Sie beziehen sich dabei vor allem darauf, dass bei Treuhändern, die über mehrere Jahre hinweg mehr als 30 % ihrer Einnahmen von einer Gesellschaft erhalten, nicht mehr von Unabhängigkeit die Rede sein kann.

Diese Entscheidungen überraschen nicht nur die Versicherer, sondern auch die Wissenschaft. Zum einen, so argumentiert Prof. Gregor Thüsing, Arbeitsrechtler der Universität Bonn in einem FAZ-Artikel vom 4. Juli 2018, sei die Schlussfolgerung der Gerichte, dass eine Prämienerhöhung aufgrund fehlender Unabhängigkeit unwirksam sei, nicht nachvollziehbar. Diese führe nur dazu, dass die Aufsichtsbehörde den Treuhänder abberuft. Zum anderen gelte die 30 %-Regelung für Wirtschaftsprüfer und könne nicht auf Treuhänder übertragen werden. "Die Interessenlagen und Aufgaben sind nicht vergleichbar", so seine Einschätzung.

Unabhängigkeit ist abschießend geregelt

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich zum Thema geäußert, da sie als Prüfinstanz für unabhängige Treuhänder direkt betroffen ist. So sagte BaFin-Exekutivdirektor Frank Grund in einem Interview mit VWheute vom Mai 2018, dass die BaFin die Analogie zum Wirtschaftsprüfer nicht nachvollziehen könne. "Das sehen wir in unserer Verwaltungspraxis nicht so", machte er deutlich. "Und wir werden diese auch nicht übernehmen. Eine Analogie setzt eine Regelungslücke voraus - die es an dieser Stelle aber nicht gibt, denn die Unabhängigkeit des mathematischen oder juristischen Treuhänders für die Krankenversicherung ist im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) abschließend geregelt." Im Gegensatz zum Wirtschaftsprüfer sei ein Treuhänder im Übrigen immer eine natürliche Person, und es betreut nur jeweils ein Treuhänder eine Gesellschaft. Wenn er bei einem großen Unternehmen viel Aufwand habe, müsste der Versicherer dennoch sein Gehalt so niedrig ansetzen, dass er nicht über die 30 %-Marke kommt. "Das halten wir für abwegig. Da ist die Position der BaFin eindeutig", erklärte er.

Keine Umsatzabhängigkeit von Treuhändern

Zudem macht die BaFin deutlich, dass sie die Unabhängigkeit der Treuhänder vor ihrer Bestellung nach Maßgabe des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) selbst prüfe. Es beinhalte konkrete Vorgaben, wann die wirtschaftliche Unabhängigkeit eines Treuhänders gefährdet ist. Nach § 157 Abs. 1 VAG dürfe ein Aktuar nicht zum Treuhänder bestellt werden, wenn der "insbesondere einen Anstellungs- oder sonstigen Dienstvertrag mit dem Versicherungsunternehmen oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen abgeschlossen hat oder aus einem solchen Vertrag noch Ansprüche besitzt." Zudem braucht ein Treuhänder, der für mehr als zehn Versicherer oder Pensionsfonds tätig sein will, eine extra BaFin-Genehmigung. Der Gesetzgeber habe bewusst keine Umsatzabhängigkeit des Treuhänders ins VAG oder ins Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geschrieben. Es gebe infolgedessen keine feste Grenze, welche Vergütung ein Treuhänder höchstens von einem Versicherer erhalten darf, ohne seine Unabhängigkeit zu gefährden. Das soll laut BaFin auch so bleiben, da starre Grenzen dazu führen würden, dass die Treuhänder ihre Arbeit nicht wie gewohnt erledigen könnten.

Praxis ist rechtens und bewährt

Auch der PKV-Verband ist nach Auskunft eines Sprechers optimistisch, was das bevorstehende höchstrichterliche Urteil des BGH betrifft: "Aus Sicht des PKV-Verbandes ist das Treuhänder-Verfahren absolut gesetzeskonform und es hat sich bewährt. Auch die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin hat es als absolut rechtens bewertet. Wir gehen davon aus, dass die bewährte Praxis höchstrichterlich bestätigt wird." Vor Oktober rechnet der Sprecher nicht mit einem BGH-Urteil.

Das Absurde der ganzen Geschichte besteht darin, dass nicht nur die Versicherer den Schaden hätten, wenn tatsächlich Beitragserhöhungen rückgängig gemacht werden müssten, weil die Unabhängigkeit von Treuhändern angezweifelt wird. Auch die Kunden könnten bei einem für sie eigentlich positiven Urteil das Nachsehen haben. Denn wenn die Erhöhungen eigentlich rechtens waren, aber nun aufgrund des Treuhänders rückabgewickelt werden müssten, könnten sie unter einer neuen Treuhänder-Regelung höher als bisher ausfallen, sind sich Experten einig. Am Ende könnten die Anwälte, die die Verfahren anstrengen, die einzigen Gewinner sein.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Elke Pohl.

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