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Freitag, 19.01.2018

BaFin veröffentlicht neues Rundschreiben zur IDD-Umsetzung

Mit dem neuen Rundschreiben will die BaFin das Rundschreiben 10/2014 (VA) ersetzen und neue Hinweise für den Versicherungsvertrieb aufstellen, um den Anforderungen der IDD-Richtlinie bzw. des deutschen Umsetzungsgesetzes besser gerecht zu werden. Denn ab dem 23.02.2018 werden die neuen Regelungen des IDD-Umsetzungsgesetzes weitestgehend in Kraft treten.

Die BaFin ruft mit der Veröffentlichung des Entwurfs gleichzeitig zur Stellungnahme auf. Die Aufsichtsbehörde wird nach Abschluss des Konsultationsverfahrens dann die endgültige Fassung veröffentlichen. Interessierte können ihre Stellungnahme bis zum 21.02.2018 entweder per Post unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 01/2018; VA 35-I 4105-2017/0077) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 01/2018) bei der BaFin-Geschäftsstelle (Referat VA 35, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn) einreichen oder aber die Stellungnahme per E-Mail übersenden (Konsultation-01-18@bafin.de).

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